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Personal, Arbeit und Soziales

Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Ab 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde - 16 Cent mehr als bisher.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
Der Bundesrat hat der Anhebung der Sachbezugswerte für 2020 um rund 3 % zugestimmt.
In nur zwei Monaten haben Bundestag und Bundesrat das dritte Paket an Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet.