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Personal, Arbeit und Soziales

Neben der Erhöhung des Mindestlohns und zahlreicher weiterer Beträge im Steuerrecht gibt es 2020 vor allem neue Vorgaben für steuerfreie Sachbezüge.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Ab 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro pro Stunde - 16 Cent mehr als bisher.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.
Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.
Der Bundesrat hat der Anhebung der Sachbezugswerte für 2020 um rund 3 % zugestimmt.