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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.
Mit einer schwarzen Liste prangert die EU 17 Staaten an, die nach Meinung der EU nicht ausreichend kooperativ im Kampf gegen Steuerflucht sind.
Weil die Finanzämter die Datenübermittlung von Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen abwarten müssen, werden Steuererklärungen für 2017 nicht vor März 2018 bearbeitet.
Der Bundesrechnungshof sorgt sich um die langfristige Stabilität des Bundeshaushalts und fordert deshalb den Abbau diverser Steuervergünstigungen.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
Eine Musterklage gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr für die Jahre 2012 bis 2015 ist in der ersten Instanz erfolglos geblieben.