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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Ab 2020 sind Steuergestaltungen mit grenzüberschreitendem Charakter innerhalb von 30 Tagen nach Umsetzung beim Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Ab 2020 ist der Einsatz manipulationssicherer Kassen per Gesetz verbindlich vorgeschrieben. Das Bundesfinanzministerium hat zu diesen neuen Vorgaben viele weitere Details geregelt.
Neben strengeren Vorgaben für elektronische Kassen müssen sich 2020 vor allem Arbeitgeber und Arbeitnehmer an viele Änderungen bei der Steuer und Sozialversicherung gewöhnen.
Die Bundesregierung hält trotz lauter Kritik von Handel und Umweltverbänden an der Bonpflicht ab 2020 fest.
Das Finanzamt muss nicht gesondert darauf hinweisen, wenn ein Schätzungsbescheid ohne Vorbehalt der Nachprüfung ergeht.
Das inoffizielle Jahressteuergesetz 2019 ist nach dem Bundestag auch vom Bundesrat verabschiedet worden.