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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Für vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen für 2019 wird die Abgabefrist um sechs Monate verlängert, auch wenn im Handelsrecht keine korrespondierende Verlängerung der Offenlegungs- oder Hinterlegungsfrist für Jahresabschlüsse erfolgt.
Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren.
Die Bundesregierung will mit den Ländern noch über eine Verlängerung der Steuerstundungsregelungen aufgrund der Corona-Krise über das Jahresende 2020 hinaus beraten.
Die Herbst-Steuerschätzung bestätigt im Wesentlichen die Ergebnisse der Frühjahrssteuerschätzung, womit sich das Steueraufkommen nach dem massiven Einbruch im Frühjahr nun stabilisiert hat.
Die meisten Bundesländer wollen weiterhin eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist für die TSE-Umrüstung von Kassen bis zum 31. März 2021 gewähren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben einer Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge sind insbesondere höhere Steuersätze bei der Erstzulassung von Autos mit Verbrennungsmotoren ab 2021 vorgesehen.