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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Geht es in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nur um einen sehr geringen Streitwert, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.
Der Auskunftsanspruch im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung umfasst nicht die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.
Für Spenden und andere Hilfsmaßnahmen zugunsten der Menschen aus der Ukraine gibt es umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen.
Verfahrensverzögerungen durch die Corona-Pandemie fallen nicht in den staatlichen Einflussbereich und begründen deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern durch das Finanzamt kann die Zahlungsverjährungsfrist für Forderungen des Finanzamts unterbrechen.
Für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 plant das Bundesfinanzministerium eine Absenkung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auf 1,8 % pro Jahr.