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Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In der Zeit rund um Weihnachten verzichten die Finanzämter soweit möglich traditionell auf belastende Maßnahmen.
Ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs sieht keine verfassungswidrige Höhe der Säumniszuschläge, weil sie in erster Linie ein Druckmittel und keine Zinsen seien.
Für die kommenden Jahre verspricht die aktuelle Steuerschätzung dem Fiskus deutlich höhere Einnahmen, die aber zu einem Großteil wieder durch noch nicht verabschiedete Steuersenkungen ausgeglichen werden.
Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.
Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.
Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des Finanzamts verletzt den verfassungsrechtlichen besonderen Schutz der Wohnung und ist daher rechtswidrig.