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Internet und Telekommunikation

Verbraucher haben auch bei Internet-Auktionen ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist.
Nach einem aktuellen Urteil sind die Kosten für ein Navigationsgerät in einem Firmenfahrzeug nicht in die 1 %-Regelung einzubeziehen.
Ein Telefonunternehmen darf nicht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Fristen für Rechnungseinwendungen verkürzen, sondern muss deutlich auf die gesetzliche Frist hinweisen.
Wenn eMails als Handelsbriefe fungieren, unterliegen sie ebenso der Aufbewahrungspflicht wie Papierunterlagen.
Ein Internetcafé, das neben dem Zugang zum Internet auch Computerspiele auf den Rechnern anbietet, braucht eine Spielhallenerlaubnis.
Bereits in der Werbung für den Abschluss eines Vertrages über eine Bestellhotline muss auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden.