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Erbschaft und Schenkung

Dient eine vermögensverwaltende GmbH offensichtlich nur dem Zweck, erbschaftsteuerbegünstigtes Betriebsvermögen zu schaffen, so liegt Gestaltungsmissbrauch vor.
Bei der Erfüllung eines formunwirksamen Vermächtnisses entsteht die Erbschaftsteuer erst mit dessen Erfüllung.
Für einen Anspruch auf den Betriebsvermögensfreibetrag muss das erworbene Vermögen sowohl beim Erblasser als auch beim Erben zum Betriebsvermögen gehoren.
Bei einer teilentgeltlichen Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Kaufpreisaufteilung auch der Besteuerung zugrunde zu legen.
Erste Richtlinien für die anstehende Erbschaftsteuerreform stehen fest, doch woher das Geld in Zukunft kommen soll, ist noch nicht ganz klar.
Für den Verkauf eines Wirtschaftsguts aus dem vorsteuerentlasteten Unternehmensvermögen wird der Erbe auch zum Steuerschuldner der Umsatzsteuer.