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Erbschaft und Schenkung

Wegen der Möglichkeit zur rückwirkenden Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts hat das Bundesfinanzministerium nun den Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren in den Jahren 2007 und 2008 veröffentlicht.
Ein Erbe kann nicht den unverbrauchten Teil einer Großspende des Erblassers in seiner eigenen Steuererklärung geltend machen.
Noch vor Juli müssen Erben einen Antrag stellen, wenn sie für eine Erbschaft in 2007 oder 2008 die Versteuerung nach neuem Recht in Anspruch nehmen wollen.
Mit der Erbschaftsteuerreform haben sich sowohl die Bewertung von als auch die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen geändert.
Die Erbschaftsteuerreform kann wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Die wesentlichen Eckpunkte der Reform der Erbschaftsteuer liegen nach der Einigung in der Großen Koalition jetzt fest.