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Erbschaft und Schenkung

Entsprechend dem Rekordtief bei den Zinsen fällt auch der Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens in diesem Jahr noch einmal deutlich niedriger aus als im Vorjahr.
Wegen der Zweifel des Bundesfinanzhofs an der Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer ergehen neue Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig, bis eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt.
Ein reines Wohnrecht im Familienheim ist im Gegensatz zur Immobilie selbst nicht begünstigt und damit auch nicht erbschaftsteuerfrei.
Der Bundesfinanzhof ändert seine Rechtsprechung und lässt jetzt auch die Einkommensteuerschuld aus dem Todesjahr des Erblasser zum Abzug als Nachlassverbindlichkeit zu.
Der Bundesfinanzhof hält das aktuelle Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig, weil die darin enthaltenen Vergünstigungen für Betriebsvermögen nicht gerechtfertigt seien.
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.