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Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Die Kosten für ein Wertgutachten im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind nicht steuerlich abziehbar.
Behandlungskosten für eine Berufskrankheit könnten als Werbungskosten abgezogen werden. Allerdings sieht das Finanzgericht München zumindest ein Burn-Out-Syndrom nicht als reine Berufskrankheit an.
Für die Zukunft sind Verfahrenskosten aus Zivil- und anderen Prozessen zwar nicht mehr abziehbar, bis einschließlich 2012 bleibt die Abziehbarkeit aber weiter umstritten.
Neben kleineren Änderungen an verschiedenen Stellen ist es vor allem das gesetzliche Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, das die meisten Steuerzahler früher oder später betreffen kann.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die rückwirkende Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten beim Steuertarif verfügt hat, hat der Bundestag bereits eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.
Die Eltern von Zwillingen können gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen, weil jeder Elternteil für jeweils eines der beiden Zwillingskinder Elterngeld beantragen kann.