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Einkommensteuer - Immobilien

Von der Kommune festgesetzte Straßenausbaubeiträge können vorerst weiterhin nicht als Handwerkerleistungen berücksichtigt werden.
Der Bundesfinanzhof hat seine Ansicht zu anschaffungsnahen Herstellungskosten in zwei Punkten geändert, denen sich das Bundesfinanzministerium nun angeschlossen hat.
Eine Immobilie wird vor dem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist dann über drei Jahre hinweg selbst genutzt, wenn die Nutzung in einem zusammenhängenden Zeitraum erfolgt, der nur das Kalenderjahr vor dem Verkauf voll ausfüllt.
Der Verkäufer haftet bei einem zu bebauenden Grundstück auch dann in voller Höhe für die Grunderwerbsteuer, wenn ein Dritter zum Bau des Gebäudes verpflichtet ist.
Die Ausnahme von der zehnjährigen Spekulationsfrist für selbstgenutzte Immobilien gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen.
Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen.