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Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Für Besserverdiener können die teilweise deutlich gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen dazu führen, dass trotz höherer Steuerfreibeträge in 2017 vom Lohn mehr Abgaben einbehalten werden.
Das neue Jahr bringt höhere Freibeträge und einen Ausgleich der kalten Inflation bei der Einkommensteuer.
Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.
Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschalen und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten für 2016 und 2017 angehoben.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hält eine Fahrzeit von einer Stunde pro Strecke für zumutbar und versagt daher den Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung.
Turnusmäßig sollen 2017 und 2018 verschiedene Steuerfreibeträge und das Kindergeld steigen. Außerdem erfolgt wieder ein Ausgleich der kalten Progression.