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Selbständige und Unternehmer

Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Aufgrund einer Absenkung des Umsatzsteuer-Durchschnittssatzes müssen pauschalierende Landwirte ab 2022 mit einer etwas höheren Steuerbelastung rechnen.
Die Vergütung eines Arztes für die Ausstellung von digitalen Impfzertifikaten führt nicht zu gewerblichen Einkünften, die eine Gewerbesteuerpflicht zur Folge haben könnten.
Eine ermäßigte Besteuerung der staatlichen Hilfen als außergewöhnliche Einkünfte ist nach Überzeugung der Finanzverwaltung nicht möglich.
Die bestehenden Sonderregelungen, Beihilfen und steuerlichen Erleichterungen sind aufgrund der aktuellen Infektionslage erneut verlängert und teilweise ausgeweitet worden
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.