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Selbständige und Unternehmer

Spätestens Ende Juni 2023 müssen die Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen vorliegen, während für die Neustarthilfen die Frist schon am 31. März 2023 ausgelaufen ist.
Der aufwendig gestaltete Garten eines teilweise betrieblich genutzten Hauses ist nicht automatisch anteilig in den Aufgabegewinn des im Haus ausgeübten Betriebs einzubeziehen.
Ein Stipendium, das in erster Linie pandemiebedingte Einnahmeausfälle ausgleichen soll, erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Stipendien.
Auf Steuern, für die nach den Billigkeitsregelungen während der Corona-Pandemie ein Anspruch auf zinsfreie Stundung bestanden hätte, können keine Nachzahlungszinsen erhoben werden.
Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.