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Umsatzsteuer

Der Europäische Gerichtshof muss prüfen, ob Schwimmunterricht auch von der Umsatzsteuerbefreiung für Unterricht durch einen Privatlehrer erfasst wird.
Auch bei einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletztung ist die Zahlung kein umsatzsteuerfreier Schadensersatz, sondern Teil eines umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustauschs.
Wenn der Kunde ernsthaft mit einer Leistungserbringung rechnen kann und keine Anhaltspunkte für einen Betrug hat, steht ihm auch bei ausbleibender Lieferung ein Vorsteuerabzug aus Anzahlungen zu.
Der Bundesfinanzhof äußert sich zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung von Waren im Niedrigpreissegment.
Der Europäische Gerichtshof legt den Unterrichtsbegriff eng aus, womit Fahrschulunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist.
Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.