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Personal, Arbeit und Soziales

Um noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl diverse Änderungen im Steuerrecht umsetzen zu können, wurden diese in zwei bereits laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen, die jetzt abgeschlossen sind.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz enthält anders als sein Vorgänger gleich mehrere Maßnahmen, die fast alle Unternehmen betreffen.
Während einer krankheitsbedingten Fahruntüchtigkeit entsteht für den Dienstwagen kein geldwerter Vorteil, wenn mit dem Arbeitgeber ein entsprechendes Nutzungsverbot vereinbart ist.
Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen sind nicht in derselben Form auf Arbeitsverhältnisse mit Dritten anzuwenden, selbst wenn es sich um eine nahestehende Person handelt.
Aus pauschal gezahlten Zuschlägen für einen Bereitschaftsdienst kann nicht einfach der auf Sonntage und Nachtarbeit entfallende Teil herausgerechnet und als steuerfrei behandelt werden.
Die Finanzverwaltung hat erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums möglich ist.