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Personal, Arbeit und Soziales

Das Bundesfinanzministerium hat sich mit den Urteilen des Bundesfinanzhofs zu vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendungen für einen Firmenwagen auseinandergesetzt.
Nur weil der Zahlung von steuerbegünstigten Zuschüssen des Arbeitgebers eine Lohnherabsetzung vorausgegangen ist, darf das Finanzamt nicht einfach die Pauschalierung verweigern.
Die gute Lage am Arbeitsmarkt führt zu einer Reduzierung des Rentenversicherungsbeitrags um 0,1 % zum Jahreswechsel.
Die Gestellung von Brötchen und Kaffee ist kein vollwertiges Frühstück und damit nur mit den tatsächlichen Kosten statt mit dem amtlichen Sachbezugswert anzusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob der gesetzlich vorgeschriebene Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen verfassungswidrig hoch ist.
Durch die nach wie vor sehr gute Konjunktur sinkt die Insolvenzgeldumlage im kommenden Jahr um 0,03 % auf dann 0,06 %.