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Personal, Arbeit und Soziales

Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze steigen.
Erneut werden die meisten der diversen Sonderregelungen zur Kurzarbeit um einige Monate verlängert und gleichzeitig die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate ausgeweitet.
Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben.
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
Die Sachbezugswerte werden für 2022 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sinken 2022 erstmals einzelne Beitragsbemessungsgrenzen in Westdeutschland, während andere Werte konstant bleiben oder nur geringfügig steigen.