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Existenzgründer

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat das Finanzgericht Niedersachsen entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch nachträglich noch aufgestockt werden kann.
Mit der nächsten Überarbeitung der EU-Bilanzrichtlinie sollen unter anderem die Kosten der Berichterstattung vor allem für Kleinunternehmen reduziert werden.
Deutschland übernimmt noch dieses Jahr die EU-Micro-Richtlinie in deutsches Recht, die einige Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften vorsieht.
Auch bei noch in Gründung befindlichen Betrieben setzt der Nachweis der Investitionsabsicht nicht zwingend eine verbindliche Bestellung voraus.
Noch in diesem Jahr sollen die Erleichterungen bei den Bilanzregeln für Kleinstkapitalgesellschaften umgesetzt werden.
Die Ansparrücklage ist zwar mittlerweile durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, trotzdem steht jetzt fest, dass auch eine GmbH & Co. KG Existenzgründer im Sinne der Vorschrift sein kann.