SERVICE
News
Allgemeine Informationen
Ob ein Leistungsempfänger als Steuerschuldner gilt, richtet sich ab dem 1. Oktober 2014 nach der Erteilung einer Bescheinigung durch das zuständige Finanzamt.
Ab 1. Oktober 2014 gilt wieder die alte Regelung zur Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Außerdem erfolgt eine korrespondierende Besteuerung, wenn der Leistungsempfänger in Altfällen seine Meinung ändert.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat seinen Frage-Antwort-Katalog zum Kirchensteuerabzugsverfahren für Kapitalgesellschaften aktualisiert und eine wichtige Ausnahme hinzugefügt.
Wie Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei voll- und teilunternehmerisch verwendeten Fahrzeugen zu handhaben sind, hat das Bundesfinanzministerium jetzt ausführlich erklärt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Entfernungspauschale ausnahmslos alle außerordentlichen Fahrzeugkosten abdeckt.
GROSSMANN, POLZER & PARTNER • Ihr Steuerberater in Bayreuth • Kulmbacher Straße 5 • 95445 Bayreuth • Telefon: 09 21 - 74 65 0 • Telefax: 09 21 - 74 65 10 • info@gpp-steuerberater.de
NEWSLETTER
Wollen Sie immer auf dem neuesten Stand sein?
NewsletterDann abonnieren Sie unseren Newsletter!
INFOCENTER
Noch mehr Information?
InfocenterBesuchen Sie unser Infocenter!
KARRIERE
Erfolgreich durchstarten bei GROSSMANN,
StellenangebotePOLZER & PARTNER!