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Einkommensteuer - Immobilien

Die Ausgaben für die Renovierung eines Badezimmers in der als Home Office an den Arbeitgeber vermieteten Wohnung müssen im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers liegen, um steuerlich abziehbar zu sein.
Die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.
Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.
Bei einem Gebäude, das bisher degressiv abgeschrieben wurde, kann auch nach einer wesentlichen baulichen Erweiterung nicht zur linearen Abschreibung gewechselt werden.
Auch bei der mittelbaren Schenkung einer vermieteten Immobilie kann der Beschenkte die normale Abschreibung auf das Gebäude als Werbungskosten geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.