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Personal, Arbeit und Soziales

In einer FAQ zum Thema Corona beantwortet das Bundesfinanzministerium neben vielen anderen Fragen auch, wie Arbeitgeber die Steuerfreiheit einer Corona-Sonderzahlung nachweisen müssen.
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Dienstwagen, die ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum geleistet werden, sind gleichmäßig auf diesen Zeitraum zu verteilen.
Seit 2020 gelten neue Vorgaben zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug, zu denen das Bundesfinanzministerium jetzt insbesondere zu Gutscheinen viele Fragen beantwortet.
Am 1. Juli 2021 ist die zweite Stufe der vierstufigen Anhebung des Mindestlohns in Kraft getreten.
Die pandemiebedingten Erleichterungen bei der Kurarbeit werden erneut verlängert und gelten nun für Betriebe, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen.
Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand wird auch dann gekürzt, wenn der Arbeitnehmer auf die vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit verzichtet.