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Internet und Telekommunikation

In Härtefällen ist die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen auch auf Papier möglich.
Elektronische Rechnungen werden nur dann zum Vorsteuerabzug anerkannt, wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind.
Ab dem 1. Januar 2006 ist die elektronische Meldung von Sozialversicherungsbeiträgen für alle Arbeitgeber verbindlich vorgeschrieben.
Online-Kontoauszüge sind zwar grundsätzlich als Zahlungsnachweis für die Steuererklärung akzeptabel, genügen aber nicht den gesetzlichen Vorgaben, die Unternehmen erfüllen müssen.
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums schafft Klarheit bei der ertragssteuerlichen Beurteilung von Handyverträgen.
Aus Vereinfachungsgründen gilt die Telekom auch für Leistungen von Dritten, die sie in ihren Rechnungen abrechnet, als leistendes Unternehmen.