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Internet und Telekommunikation

Das Bundesfinanzministerium hat seine Vorgaben zur Abschreibung von Hard- und Software innerhalb eines Jahres um einige Klarstellungen und eine Nichtbeanstandungsregelung ergänzt.
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition viele geplante Änderungen im Steuer- und Sozialrecht festgeschrieben.
Die Abschreibungsdauer für Hard- und Software verkürzt das Bundesfinanzministerium ab 2021 auf 1 Jahr.
Aus der Steueridentnummer soll eine universelle Personenkennziffer für den Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Behörden werden.
Für kontaktlose Zahlungen mit der girocard soll das Limit kurzfristig auf 50 Euro verdoppelt werden, um in der Corona-Krise mehr Einkäufe ohne direkten Kontakt abwickeln zu können.