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Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.
Trotz Werbungskostenabzugsverbot können auch ab 2009 noch Werbungskosten geltend gemacht werden für Kapitalerträge aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer.
Für Darlehen eines Anteilseigners ist kein Abgeltungsteuersatz möglich, für die Darlehen von Angehörigen des Anteilseigners dagegen schon.
Auch für Darlehen zwischen Angehörigen ist die Anwendung des Abgeltungsteuersatzes möglich.
Aus einem Anpassungsgesetz mit primär redaktionellem Charakter ist kurz vor der Verabschiedung ein echtes Steueränderungsgesetz geworden.