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Auch wenn die Vergütung des Geschäftsführers allein in der Verantwortung eines externen Beirats liegt, kann die Vergütung trotzdem unangemessen hoch sein und damit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Weil die bisherige Regelung ausländische Unternehmen benachteiligte, muss die Besteuerung der Streubesitzdividende an Kapitalgesellschaften neu geregelt werden.
Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.
Aus formalen Gründen wurde die Nichtigkeitsklage der Bundesregierung gegen den Beschluss der EU-Kommission abgewiesen, der die Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten einstuft.
Der teilweise oder vollständige Verzicht auf eine Pensionsanwartschaft durch den Gesellschafter-Geschäftsführer führt zu einer verdeckten Einlage.
Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
GROSSMANN, POLZER & PARTNER • Ihr Steuerberater in Bayreuth • Kulmbacher Straße 5 • 95445 Bayreuth • Telefon: 09 21 - 74 65 0 • Telefax: 09 21 - 74 65 10 • info@gpp-steuerberater.de
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